HUBBAUER-WENZEL

& KOLLEGEN

VERTRAGSRECHT – MIT UNS ALS KANZLEI IN LOHR GUT BERATEN

25 Jahre Erfahrung
25 Jahre Erfolg

Rechtsfragen zum Thema Vertragsrecht?

Vertragsrecht
Gut beraten im Herzen von Lohr

Das weite Gebiet des Vertragsrechtes wird in unserer Kanzlei von Frau Rechtsanwältin Hubbauer-Wenzel betreut.

„Vertrauen ist gut – Vertrag ist besser“

Ein Vertrag ist eine freiwillig getroffene Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, mit der eine bestimmte Leistung versprochen und eine entsprechende Gegenleistung zugesagt wird. Verträge sollen helfen, sich zu „vertragen“. Deswegen ist es besonders wichtig, nicht nur bei Abschluss eines Vertrages, sondern auch bei der Erfüllung bzw. Abwicklung eines solchen oft komplizierte Regelungen klar und eindeutig zu formulieren. Auch hier ist zwischen den verschiedenen Verträgen zu unterscheiden, denn jedes Vertragsrecht hat seine eigenen Regeln.

Bei den „Tücken der Alltagsverträge“ erhalten Sie von uns Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und dem Abschluss bzw. der Abwicklung des Vertrages. Selbstverständlich stehen wir auch dann gerne zur Verfügung, sollte der Vertrag rückabgewickelt werden, Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden oder Gewährleistungsrechte eingefordert werden.

Vertragrecht ist sehr vielfältig – Insbesondere gilt dies für:

  • Kaufverträge
  • Werkverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Darlehensverträge
  • Reiseverträge
  • Leasingverträge
  • und sonstige Vertragsgestaltungen aller Art

Wir unterstützen Sie außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren bei der Auseinandersetzung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.